Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 hat die Aufgabe festzustellen, ob bei der untersuchten Person gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 bestehen.

Die Untersuchung besteht aus:

  • Befragung durch den Arzt (Anamnese),
  • körperliche Untersuchung mit Otoskopie (Inspektion der Gehörgänge und Beurteilung der Trommelfelle),
  • Sehtest,
  • Hörtest,
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie),
  • Belastungs – EKG (Ergometrie),
  • gegebenenfalls Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Röntgen-Thorax)
  • und einer Urinanalyse.

Die Erstuntersuchung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 erfolgen, die Nachuntersuchungen bei unter Fünfzigjährigen im Abstand von drei Jahren, bei über Fünfzigjährigen jährlich.